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Elternarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. den Personensorgeberechtigten gehört zum Standard unserer fachlichen Arbeit.
Die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten sind die Erstverantwortlichen ihrer Kinder. Die Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Kinder in unserer Kindertagesstätte Sankt Martin wird von den Eltern und den pädagogischen Fachkräften gemeinsam getragen.
Alle Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern dient dem Wohlbefinden des Kindes als kleinem Wanderer zwischen den Welten der Familie und der Tagesstätte. Nur im vertrauensvollen Miteinander der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte erfährt das Kind durchgehend Geborgenheit und Halt, weil es Unterschiede erlebt, die es sonst irritieren könnten.
Um den Eltern ein möglich großes Maß an Sicherheit für die Zeit des Aufenthaltes ihres Kindes in unserer Kindertagesstätte geben zu können haben wir verschiedene verlässliche Zusagen entwickelt:
- Eingewöhnungskonzept
- Führen eines Portfolios
- Angebot für ein jährlich stattfindendes Einwicklungsgespräch
- Elternnachmittage
- Einzelgesprächsangebote in besonderen Situationen
- Telefonkontakte, die jederzeit möglich sind
- zeitnahe Informationen aus der Kita bei Erkrankung oder Verletzung des Kindes
- mündliche Weitergabe von wichtigen Tagesinformationen
- Liste über Personen, die abholberechtigt sind
- Management zum Kinderschutz
Die Zusammenarbeit mit den Eltern...
...nimmt ihren Anfang im Anmeldegespräch,
...setzt sich fort Im Aufnahmegespräch und den ersten Dokumentationen, die von den Eltern für das Portfolio ihres Kindes gestaltet werden, sowie in der Gestaltung der Eingewöhnungszeit, im Kennenlerngespräch und auch bei der Unterstützung des Kindes während des Wechsels in eine andere Gruppe
...ist Alltag für Eltern und die pädagogischen Fachkräfte gleichermaßen am Telefon, bei Informationsweitergaben, die auf verschiedene Arten kommuniziert werden (durch Gespräche, Aushänge, Vereinsbriefe oder durch schriftliche Nachrichten), in so genannten „Tür-und-Angel-Gesprächen“ beim Bringen und Abholen der Kinder, indem die Eltern in die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Fachkräfte einbezogen sind, in der Arbeit als Elternvertreterinnen und Elternvertreter und des Kuratoriums sowie Stadtelternrates oder als gewähltes Mitglied im Vorstand des Sankt Martin Vereins, in Informationsveranstaltungen der einzelnen Gruppen, bei Elternversammlungen mit verschiedenen Themenschwerpunkten, bei geselligen Bastelabenden.
...bewährt sich in schwierigen Zeiten, wenn Eltern bei Erzieherinnen Rat und Hilfe suchen und finden (auf Wunsch der Eltern werden auch Experten hinzugezogen)
...wird intensiver durch die Zusammenarbeit am Portfolio sowie der 1x jährlich stattfindenden Entwicklungsgespräche über die Prozesse der kognitiven, emotionalen, körperlichen und psychischen Entwicklung der Kinder und indem die Eltern an der Planung und Durchführung von pädagogischen Projekten beteiligt werden
...findet ihre Höhepunkte in gemeinsamen Festen und bei Arbeitseinsätzen
Ein informeller Gruppenelternabend /-nachmittag findet regelmäßig zu Beginn des neuen Kindertagesstätten-Einrichtungsjahres statt. Der Bastelabend, der regelmäßig vor dem 1. Advent stattfindet, ist „Der etwas andere Elternabend“, weil hier handwerkliches Geschick gefordert und freundlicher Umgang miteinander groß geschrieben wird. Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten der Vorschüler werden außerdem noch 2x zusätzlich in die Kita eingeladen.
Gesamtelternabende für alle Eltern der Kita finden zu besonderen Anlässen statt. Hierzu und zu Elternabenden mit besonderem inhaltlichem Schwerpunkt wird vom pädagogischen Fachpersonal oder der Leitung immer schriftlich eingeladen.
Über die gewählten Eltern im Vorstand des Trägervereins ist die Elternschaft auch an der Gestaltung des Lebens der Kindertagesstätte beteiligt.
Für alle Zusammenarbeit sind sowohl gegenseitige Achtung und Bereitschaft zur Verständigung als auch eine gewisse professionelle Distanz unerlässlich.
Eltern werden ermuntert, sich im Trägerverein der Kindertagesstätte zu engagieren, in dem sie sich dort um ihre Mitgliedschaft bewerben. Sie werden bereits im Anmeldungsgespräch eingeladen und stimmen diesem Appell mit der Anmeldung zu.
Wahl zur Elternvertretung als Elternsprecher und Elternsprecherinnen und im Kuratorium
Bei der Wahl der Elternvertretung gehen wir nach der „Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz“ vor, die am 01.08.2013 in Kraft getreten ist. Das Ergebnis der Wahl wird an den Eingangsbereichen der Gruppenräume mittels Aushängen allen Eltern bekannt gegeben. Das Kuratorium trifft sich bis zu viermal jährlich. Gibt es aktuelle Anlässe, die einen besonderem Informations- oder Diskussionsbedarf erfordern, auch öfter.
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