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Wir tun alles für das Wohl Ihres Kindes.

In unserer Kindertagesstätte Sankt Martin besitzen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Praktikantinnen und Praktikanten ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das keinen Eintrag enthält.

Die Führungszeugnisse werden in regelmäßigen Abständen vom Träger, dem Sankt Martin Verein e.V., erneut angefordert. Das ist die erste Maßnahme zur Gewährleistung eines funktionierenden Kinderschutzsystems in den Häusern unserer Kindertagesstätte.

In unserer Kindertagesstätte Sankt Martin arbeiten zwei pädagogische Fachkräfte, die während einer Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft – einer insoweit erfahrenen Fachkraft – erfolgreich qualifiziert wurden. Frau Marion Osterloh und Frau Antje Bothe werden auf diesem Gebiet ständig weitergebildet. Sie geben ihre Kenntnisse an alle Mitglieder unseres Teams weiter. Wir bieten den Eltern bzw. den Personensorgeberechtigten Informationen zu Hilfsmöglichkeiten wie Kontakte zum Jugendamt, Frauenhaus, Weißer Ring, psychologischer Beratung an.

Kinderschutz ist Unfallschutz!
In unserer Kindertagesstätte wird alles Vorstellbare getan, um Gefahren abzuwehren. Eine 100%ige Gefahrenabwehr kann es aber nicht geben! Die Kinder können bei uns Regeln erlernen die ihnen helfen, Verletzungen und Gefahren zu vermeiden, z.B. auf dem Rodelberg, bei der Benutzung der Rutschen, beim Klettern auf und an den Geräten, beim Spielen in den „Geheimverstecken“, bei der Treppenbenutzung und bei vielen anderen Aktivitäten.

Unserer Kindertagesstätte Sankt Martin ist lückenlos von Mauern und Zäunen umgeben, die den Zugang durch mehrere verschließbaren Türen und Tore ermöglichen. Alle Angestellten und Besucher sind aufgefordert, die Hoftore und –Türen stets geschlossen zu halten und den Kindern nicht zu gestatten, diese selbständig zu öffnen, um ein schnelles, unkontrollierbares Verlassen des Kita-Geländes von Kindern zu verhindern.

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden alle Defekte und Auffälligkeiten unverzüglich schriftlich an den Hausmeister gemeldet und von diesem ebenso schnell bearbeitet.

Der Hausmeister führt auch regelmäßige Spielplatzkontrollen durch, um den technisch einwandfreien Zustand zu gewährleisten. Ein Sicherheitsingenieur unterstützt ihn dabei mit einer jährlich stattfindenden Spielplatz- und Raumkontrolle, über die ein Protokoll angefertigt wird.

Ein Baumbegutachter untersucht einmal jährlich die Bäume unseres Außengeländes und erstellt ein schriftliches Gutachten, das Aufforderungen zur Beseitigung von Mängeln enthalten kann, die umgehend erfolgt.

Flucht – Und Rettungswege sind in der Kindertagesstätte gut markiert und stets frei. Einmal jährlich findet in der Kindertagesstätte Sankt Martin eine Evakuierungsübung statt, an der alle Kinder, das ganze Personal und in Abständen auch die Feuerwehr beteiligt sind. Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen hierfür werden von der Leitung und / oder vom Sicherheitsinspektor unserer Kindertagesstätte entsprechend durchgeführt.

Die Steckdosen sind in beiden Häusern unserer Kindertagesstätte mit Steckdosen gesichert, eine Prüfung aller elektrischen Geräte und Anlagen werden im regelmäßigen Turnus laut Empfehlungen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt von entsprechendem Fachpersonal durchgeführt.
 
Kinderschutz ist Gesundheitsschutz!
Kranke Kinder dürfen unsere Kindertagesstätte nicht besuchen, um andere - und hier sind andere Kinder sowie auch andere Eltern bzw. Personensorgeberechtigte und die pädagogischen Fachkräfte gemeint! – nicht anzustecken.

Alle Personensorgeberechtigten werden von der Leitung der Kita aufgefordert, sich bei Aufnahme ihres Kindes über die Inhalte des Bundes Infektionsschutzgesetzes zu informieren und verantwortlich danach zu handeln.

Ansteckende Infektionskrankheiten werden allen Besucherinnen und Besuchern unserer Kindertagesstätte zeitnah als Präventivmaßnahme über Aushänge mitgeteilt.

Alle Bagatellunfälle werden in einem Verbandbuch vermerkt und den Personensorgeberechtigten unterschriftlich mitgeteilt. Schwere Unfälle und Wegeunfälle werden bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt mittels einer „Unfallanzeige“ angezeigt.

Die Eltern unserer Kindertagesstätte wissen, dass wir den Kindern bei (fast) jedem Wetter einen Aufenthalt im Freien ermöglichen. Sie sorgen stets für die passende, wettergeeignete Kleidung.

Fiebernde Kinder müssen umgehend aus der Kindertagesstätte abgeholt werden. Die Personensorgeberechtigten werden aufgefordert, das fiebernde Kind umgehend dem Kinderarzt vorzustellen.

In der Kindertagesstätte Sankt Martin werden an die Kinder keine Medikamente verabreicht, da nur gesunde Kinder die Einrichtung besuchen dürfen.

Eine gesunde Mittagsmahlzeit, das Bereitstellen von ausreichend zuckerfreien / zuckerarmen Getränken und eine erholsame Mittagsruhe zählen bei unserer pädagogischen Ausrichtung ebenfalls zum Gesundheitsschutz.

Kinderschutz ist Sonnenschutz!
Eine wichtige Präventivmaßnahme bei starker Sonneneinstrahlung: das pädagogische Fachpersonal unserer Kindertagesstätte achtet streng darauf, dass die Kinder im Schatten der auf unserem Spielplatzgelände zahlreich vorhandenen großen Bäume spielen. Über die Sandkästen sind schützende Sonnensegel gespannt.

Die Bekleidung der Kinder mit T-Shirt statt ärmellosem Top, Sonnenhütchen und luftige Kleidung sind weitere Schutzmaßnahmen, die Kinder vor Sonnenbrand zu schützen. Hier tragen die Eltern Sorge dafür, alles in ausreichendem Maß zur Verfügung steht. Für das Eincremen der Kinder vor dem Kita-Besuch sind die Eltern ebenfalls verantwortlich.

Im Garten sorgt ein Trinkbrunnen dafür, dass die Kinder jederzeit ihren Durst stillen können. Aufgestellte Becken, in denen das Wasser 2x täglich gewechselt wird, Wasserrutsche und Brauseschlauch sorgen an sehr heißen Tagen für erfrischende Abkühlung.

Kinderschutz ist für uns auch Datenschutz!
Auch das nicht pädagogische Personal und alle Praktikanten werden hierüber aktenkundig belehrt. Näheres hierzu ist im Kapitel „Datenschutz“ unseres pädagogischen Konzeptes nachzulesen.

Unter Kinderschutz verstehen wir auch …
… das Verbot, kriegsverherrlichende Schriften und Kriegsspielzeug in die Kindertagesstätte mitzubringen.
… dass das Thema Gewalt, Unterdrückung, Ausgrenzung anderen gegenüber zu aktuellen Anlässen in den Kindergruppen thematisiert und ein gewaltfreies Miteinander eingeübt wird
… dass die Sprache unseres gesamten Personals gewaltfrei und von gegenseitiger Achtung und Unvoreingenommenheit anderen gegenüber bestimmt ist
… dass unser christliches Menschenbild uns die Anwendung von Gewalt und Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von Forderungen strikt und in jeder Hinsicht verbietet
… dass wir auf den Schutz der Privatsphäre der Kinder z.B. bei der Verabschiedung von den Eltern, beim Toilettengang, beim Wickeln, beim Duschvergnügen, im Freien usw. achten
… dass niemand ein Kind aus der Kindertagesstätte abholen darf, der dazu nicht von den Personensorgeberechtigten autorisiert wurde 
… dass in dem oben genannten Fall die entsprechende Person das Gelände der Kindertagesstätte umgehend verlassen muss

 

 

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